zurück

Kontakt

Impressum


 

 

 

 

Die bauliche Entwicklung Edens

Von Otto Jackisch, 1918

 

Für die Ansiedlung war natürlich von vornherein eine grundlegende wichtige Angelegenheit die Schaffung von Wohnhäusern. Dabei musste zunächst möglichst sparsam verfahren werden, denn die Ansiedler verfügten über wenig Mittel und noch keine Einnahmen, und die Einrichtung der Heimstätten erforderte ansehnliche Gelder. Bei den ersten Häusern wurde in erster Linie auf Billigkeit der Ausführung gesehen; die Rücksicht auf ein wohlgefälliges Äußere musste notwendigerweise in den Hintergrund treten. Da der Boden Eigentum der Genossenschaft blieb, so musste zunächst auch die Errichtung der Häuser wirtschaftliche Aufgabe der Genossenschaft sein, weil rechtlich das Bauwerk ohne weiteres dem Grundeigentümer (und seinen Pfandgläubigern) zugehört.

Mit dem ersten Bau waren nicht nur die notwendigen Unterkünfte für die ersten Siedler (vorwiegend unverheiratete Leute) zu schaffen, sondern auch verschiedene Wirtschafts- und Werkräume und eine Schreibstube unterzubringen. Im Sommer 1894 wurde zunächst ein Holzschuppen errichtet und später das Verwaltungshaus. Es erforderte einen Kostenaufwand von 16.000 Mark und enthielt 14 mehr oder weniger mäßig große Räume, die den verschiedenen oder angegebenen Zwecken dienten. Im Jahre 1897 wurde ein Anbau ausgeführt, der unten weitere Wohnräume und im Obergeschoss einen Versammlungssaal von 70 Geviertmeter Fläche enthielt.

 

 

Verwaltungshaus

 

 

Das Bild zeigt den einfachen Bau, der in den ersten Jahren ohne den Schmuck herangewachsenen Baumbestandes ziemlich kahl und nüchtern in der Landschaft stand. In gleicher Ausführungsart waren die im nachfolgenden Sommer 1895 erbauten 4 Ansiedlerhäuser gehalten. Bereits bei diesen ersten Häusern machte sich das Bestreben geltend, die Beheizungsfrage einfach und wirtschaftlich zu lösen. Eines der 1895 gebauten Häuser wurde mit einer Warmluftheizung ausgestattet. Vermittels Heizkanälen in den Wänden wurde aus einer im Untergeschoss liegenden, mit Dauerbrandofen versehenen Heizkammer geheizt. Wenn der Versuch auch nicht als misslungen bezeichnet werden kann, so war der erreichte Erfolg doch nicht voll befriedigend.

Die nächsten Häuser wurden mit Kachel- oder eisernen Öfen ausgestattet und erst um Jahre später wurden die inzwischen vervollkommneten Heißwasser-, Luft- oder Dampfheizanlagen in verschiedenen Häusern mit besserem Erfolg benutzt.

In den ersten 10 Jahren stand die Baufrage neben der der Bodenwirtschaft stets im Vodergrunde der Sorge und war fast mehr als jene Grund und Anlass zu vielerlei Versuchen und Missstimmungen. Der Ansiedler, der aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen darauf sehen musste, eine möglichst geringe Belastung durch die Pacht seines Hauses zu bekommen, stellte an die Verwaltung der Genossenschaft natürlich die berechtigte Forderung, das Haus so billig als nur irgend möglich zu erstellen. Andererseits wurde gewünscht, in wohnlicher Beziehung nicht allzu beschränkt zu sein; die aus der Stadt kommenden Ansiedler brachten zudem auf Grund bisheriger Gewohnheiten größere Ansprüche mit, als sie innerhalb der bescheidenen Verhältnisse eines ländlichen Kleinsiedlers als berechtigt gelten durften. Da war es denn unvermeidlich, dass Wünsche und Möglichkeiten in Widerstreit gerieten. Der in den schwersten Anfangsjahren der Siedlung unvermeidliche Wechsel in der Bewohnerschaft einiger Heimstätten brachte allerhand Änderungen und vorzeitige Instandsetzungen in den Baulichkeiten mit sich, die unverhältnismäßig hohe Belastungen für die Genossenschaft ergaben. Der Vorstand war im Verein mit den Genossen bemüht, für die zu erbauenden weiteren Häuser Einheitsmuster zu schaffen, die allen Ansprüchen auf Billigkeit, Wohnlichkeit und schließlich auch einem gewissen Maß äußerer Gefälligkeit entsprechen sollten. Die alten Urkunden und Niederschriften zeugen von einer Menge aufgewendeten guten Willens und langen gemeinsamen Sitzungen. Eine so genannte Hausbauordnung jener ersten 10 Jahre ist vom grünen Tisch aus bemüht, die Gestaltung der Häuser bis in die letzten Einzelheiten festzulegen und vorzuschreiben, mit dem Erfolg, dass in jedem einzelnen Fall der jeweilige Bauanwärter dennoch seine eigenen und seiner Angehörigen Wünsche und Bedürfnisse nachdrücklich zur Geltung zu bringen bemüht war. Infolgedessen wich der Bau dann in den verschiedensten Hinsichten von dem am grünen Tisch ausgeklügelten genossenschaftlichen Muster der Bauordnung ab und erhielt ein mehr oder weniger hervortretendes Eigengepräge. Es erwies sich hier schlagend, dass sich jedwede Eigenart auch im Genossenschaftswesen stärkere Berücksichtigung erzwingt als eine unterschiedslose Durchschnittsgestaltung, für eine dem Einzelnen mehr oder weniger gleichgültige Allgemeinheit berechnet. Innehaltung gleichmäßiger Bauformen ist nur eine Sache für solche Siedlungen, die vor der Zuteilung an die Siedler von einem Unternehmer oder einer Behörde erstellt werden. In Eden aber betrachtete sich der Siedler, der „sein“ Haus bauen sah, als gerechterweise allein maßgeblicher Teil. Bei diesem Widerstreit stand die genossenschaftliche Verwaltung jederzeit in unerquicklicher Mitte. Sie suchte schon aus eigenem Antrieb die Baukosten auf das geringstmögliche Maß herabzudrücken, aber nach allgemeinen Bauerfahrungen war es verständlich, dass in der Regel die schließlichen Kosten höher waren als der knapp gehaltene Voranschlag. Da war denn oft der Genosse, für den gebaut wurde, höchstlichst enttäuscht und manchmal infolge mangelnder Einsicht auch dauernd missgestimmt, wenn die ihm nunmehr aufzuerlegende Miete für das teurer gewordene Haus seinen knappen Haushaltsplan in unangenehmer Weise über den Haufen warf.

Geleitet von dem Bestreben, die Ausführungen der Bauten nach Möglichkeit zu verbilligen, hatte der Vorstand sehr bald davon Abstand genommen, Oranienburger Unternehmer mit der Ausführung zu betrauen und sich bemüht, Bauhandwerker als Genossen heranzuziehen. Diese sollten als Ansiedler in der Siedlung ihrem Handwerk nachgehen und nebenher mit ihren Angehörigen Gartenbau treiben, dies in der Hauptsache für den eigenen Bedarf. Die nächsten Bauausführungen erfolgten also unter eigener Verwaltung. Als Bauleiter war zunächst ein Bautechniker tätig und dann mit ihm zusammen ein Zimmererpolier. Zu den Selbstkosten der Bauten wurde für die Verwaltungsarbeit und die Bauleitung ein Zuschlag von 10 v.H. erhoben. Diese Gesamtsumme bildete alsdann die Grundlage für die Berechnung der Miete, die mit 6 v.H. der Bausumme festgelegt wurde. Dabei wurde in Anschlag gebracht: für Verzinsung 4 1/2 v.H., für Abschreibung 1/2 v.H., für Unterhaltungskosten 1/2 v.H., und schließlich für Steuern, Schornsteinfegergebühren und allgemeine Unkosten 1/2 v.H. Bei der Abschätzung der Gebäude für die Feuerversicherung ergab sich in der Regel ein Mehrwert gegenüber den Herstellungskosten; diesen Mehrwert buchte die Genossenschaft als Rückstellung in den Hilfs- und Sicherungsstock; er wurde für die Mieteberechnung nicht in Ansatz gebracht, jedoch in der laufenden Gebäudezurechnung als Vermögenswert eingestellt.

Um die Bauten soviel als möglich durch eigene Tätigkeit der angesiedelten Genossen erstellen und um die Einbürgerung geeigneter Gewerbebetriebe in Eden anzubahnen, unternahm die Genossenschaft im Jahre 1898 die Herstellung eines Zement-Hohlbocksteines nach einem Patent des Baumeisters Lilienthal, der auch in der Baugenossenschaft „Freie Scholle“ in Tegel Familienhäuser nach seinem Verfahren baute. Neben der Verdienstgelegenheit für eine Anzahl Genossen wurde auch eine vom Erfinder des Verfahrens in Aussicht gestellte nennenswerte Verbilligung der Bauten erwartet. Über die Standfestigkeit und Wettersicherheit der Häuser gab der Erfinder die besten Versicherungen ab.

 

 

Lilienthalhaus

 

 

Es wurden nun im Jahre 1898 zur Probe zwei kleine Häuschen mit je zwei Räumen und ein Obstkeller gebaut. Nachher, 1899 bis 1900, folgten vier kleine Einfamilienhäuser und zwei größere Häuser. Das eine davon war von einer Genossin als Haushaltungsschule für junge Mädchen in Aussicht genommen; das andere sollte als Genesungsheim dienen unter Leitung von zwei Mitgliedern, die zum Bau die Mittel hergaben. Das erste Haus wurde mit drei, das zweite mit zwei Geschossen ausgeführt.

Sehr bald nach Fertigstellung der ersten Häuser zeigte es sich, dass die Zementsteinbauten mehrfache Mängel hatten. Es fehlte ein erprobter Anstrich, der die Wasserdurchlässigkeit der Zementsteine genügend verhinderte; das war ein empfindlicher Mangel, da die freistehenden Siedlerhäuser naturgemäß ärger von Schlagregen betroffen werden, als Reihenhäuser. Außerdem boten die freien Wände nicht genügenden Wärmeschutz; die Räume waren im Winter schwer zu erwärmen, die Tapeten weichten bei anhaltenden Regengüssen ab, und Schimmelbildung wurde festgestellt.

Baumeister Lilienthal konnte eine befriedigende Abhilfe nicht schaffen; die empfohlene Ausfüllung der Luftschichten des Steines mit Lehm oder Schlacke war umständlich und verteuerte die Bauweise nennenswert, ohne genügende Hilfe zu bringen. Um beiden Fehlern abzuhelfen, entschloss man sich wohl oder übel, die Häuser im Untergeschoss durch eine vorgemauerte Ziegelwand, 1/2 Stein stark, und in den Obergeschossen durch eine auf Lattung, also mit Luftschicht aufgenagelte Holzverkleidung zu schützen. Damit fiel die ursprünglich in Aussicht gestellte Verbilligung der Bauten vollständig weg; man konnte mit demselben Aufwand ein immerhin solideres Ziegelsteinhaus errichten. Infolge dieser Erkenntnis wurde im Frühjahr 1900 die Herstellung der Zementsteine aufgegeben, und man kehrte zum Ziegelsteinbau zurück.

Je nach Bedarf entstanden in der Siedlung in den nächsten Jahren auch Holzbauten verschiedenster Art. Ein Holzhaus wurde von einem Liebhaber sogar geradenwegs aus Norwegen bezogen; es ist ein Balkenbau und bewährt sich sehr gut. Die Kosten dafür sind jedoch erheblich gewesen. Holzbauweise ist vorwiegend zu den kleineren, nur ebenerdigen Häusern bevorzugt worden. Sofern es sich um mehrgeschossige Bauten handelt, verteuern die nach Vorschriften der Bauordnung erforderlichen massiven Treppenwände die Baukosten unangemessen.

Bei der genossenschaftlichen Arbeitsweise blieben Reibungen zwischen den im Baugewerbe und in der Verwaltung tätigen Genossen betr. Verantwortlichkeit und Zuständigkeit der Bestimmung nicht aus, eine lehrreiche Erfahrung auf dem Gebiete der Vergesellschaftung von Unternehmungen! So gelangte man zu dem Entschluss, den genossenschaftlichen Baubetrieb aufzugeben und ihn den darin führend-tätigen Genossen als selbstverantwortlichen Unternehmern zu übertragen. Zunächst übernahmen der Zimmerpolier und ein Tischlermeister gemeinsam das Baugeschäft und zwar mit dem Maurerbetrieb, da der Zimmermann in langjähriger sachlicher Tätigkeit sich sicher genug fühlte, auch diese Arbeiten zu leiten. Die beiden Genossen schlossen (1901) mit der Genossenschaft einen Vertrag, pachteten die Arbeitsräume, übernahmen die vorhandenen Geräte und verpflichteten sich zunächst zur öffentlichen Rechnungslegung gegenüber der Genossenschaft und zur Abführung eines Gewinnanteils an dieselbe von 15 v.H. des Reingewinns.

Zur weitgehenden Wahrung der Belange der Genossenschaft wurde vereinbart, dass die Unternehmer auf den Stundenlohn der Maurer- und sonstigen Bauarbeiter nur einen bestimmten mäßigen Aufschlag berechnen durften und ebenso auf sonstige Handwerkerrechnungen nur einen geringen (anfänglich 1½ v.H. betragenden) Aufschlag für die Bauleitung. Die beiden Genossen arbeiteten mit einem bescheidenen Nutzen und hatten auch einen Reinertrag an die Genossenschaft abzuführen. Aber schon nach drei Jahren hatten beide Beteiligte den Wunsch, ihre Verbindung zu lösen. Der Zimmermann, Genosse Karl Hummel, der inzwischen Innungsmeister geworden war, übernahm allein den Zimmerer- und Maurerbetrieb in weiterer geschäftlicher Verbindung mit der Genossenschaft wie bisher. Der Tischler arbeitete wiederum in seinem Handwerk auf eigene Rechnung. Ein neu vereinbarter Vertrag mit dem Baubetriebsinhaber enthielt im großen und ganzen die vorerwähnten Punkte, unter Beifügung von Bedingungen über die Auswahl der für die Genossenschaft  zu verwendenden Baustoffe. Der Vertrag schrieb vor, das mit dem Vorstand stets im Einvernehmen zu handeln und die Einkaufsrechnungen vorzulegen seien; der Aufschlag auf die Einkaufspreise wurde auf 5 v.H. zugestanden. Vom Reingewinn wurde vorweg eine Abschreibung von 20 v.H. auf Geräte, Rüstzeug usw. zugebilligt und für den Gewinnanteil der Genossenschaft eine Staffelung vereinbart, wonach die ersten 1.500 Mark (später 2.000 Mark) dem Betriebsleiter allein als Arbeitsverdienst verbleiben sollten; weiterer Gewinn  bis zu 500 Mark sollte mit 50 v.H. an die Genossenschaft abgeführt werden. Die nächsten 500 Mark Überschuss sollten mit 75 v.H. und ein dann noch verbleibender Rest mit 90 v.H. der Genossenschaft zu gute kommen. Das war im Jahr 1904. Bei dieser Grundlage blieb es bis zur Einführung des Erbbaurechts anstelle der bisherigen satzungsmäßigen Pacht in Eden. Der Gewinnanteil der Genossenschaft wurde nachher geändert: Mit 20 v.H. des Reingewinns wurde eine Rücklage des Baubetriebes gebildet, zur Tragung von Anforderungen nach erfolgter Abrechnung der Bauten. Die restlichen 80 v.H. wurden zwischen Betriebsinhaber und Genossenschaft geteilt. Ein Versuch, auch die gegen Lohn mitarbeitenden Genossen gewinnanteilig zu stellen, hatte keinen Erfolg; die Genossen nahmen lieber eine feste Lohnaufbesserung; also sogar in der Genossenschaft war ein gewisses Misstrauen gegen die Rechnungslegung – die man nicht klar zu übersehen vermeinte - nicht ganz zu überwinden.

Im Jahre 1906 wurde das Erbbaurecht in Eden eingeführt. Damit trat eine völlig neue Sachlage ein. Schon immer waren manche Genossen der Meinung gewesen, die Verwaltungskosten der Genossenschaft (und Gewinn-Anteile) verteuerten ihnen die Häuser. Obgleich der Ansiedler kein grundbuchlich gesichertes Eigentumsrecht am Boden hatte, wurden doch verschiedene Häuser auf eigene Rechnung (in unmittelbarem Verkehr mit dem Baugeschäft) gebaut. Der Wunsch, es ebenso zu handhaben, wurde allgemeiner, und der Vorstand war sehr mit der ihm daraus kommenden Entlastung einverstanden. Die Genossenschaft selbst baute nun grundsätzlich nicht mehr Ansiedlerhäuser auf eigene Rechnung. Der Ansiedler lässt nun selbst bauen, hat nur die Genehmigung des Vorstandes einzuholen, und bekommt, falls er nicht genug Eigenkapital hat, von der Oranienburger Bau- und Kreditgesellschaft m.b.H.  Baugeld gegen Zins, mit Tilgungsverpflichtung. Die unmittelbare Vereinbarung des Bauherrn mit dem Bauleiter bzw. Bauunternehmer schaffte manche Schwierigkeiten aus dem Weg. Bei der Ausführung der Bauten konnte nun dem Geschmack und Bedürfnis des Einzelnen mehr Rechnung getragen werden, und der Edener Baubetriebsinhaber bemühte sich mit den Auftraggebern zusammen erfolgreich, Bauten herzustellen, die auch einem gewählteren Geschmack gerecht wurden.

Von den seit 1907 entstandenen Bauten sind verschiedene als im Sinne guter heimatlicher Bauweise durchaus wohl gelungenen zu bezeichnen. Die Baupreise hielten sich in bescheidenen Grenzen, weil der Edener Betrieb ohne erheblichen Aufwand für die Bauleitung, mit bescheidener Gewinn-Belastung für den Unternehmer und ohne Benachteiligung durch Verluste arbeitete, wie sie sonst das Baugewerbe überall als üble Beigabe zu tragen hat. Wenn ab und zu einmal ein auswärtiger Unternehmer zum Wettbewerb herangezogen wurde, so erwies es sich immer, dass das Edener Unternehmen bei gleicher Leistung billiger arbeitete. Der Edener Baubetrieb genoss dafür einen Schutz vor Wettbewerb innerhalb der Genossenschaft, solange die Notwendigkeit zur Einrichtung eines zweiten Betriebes nicht vorlag.

Die Vollständigkeit des Berichts erfordert es, auch hier einer genossenschaftlichen Erfahrung und, wenn man es so nennen will, einer genossenschaftlichen Schwäche zu gedenken. Persönliches spielte im Laufe der Jahre auch hier mit. Einige Genossen mochten aus persönlichen Gründen mit dem Edener Meister nicht arbeiten und veranlassten einen in Eden wohnhaften Zimmermann, der auch aus persönlichen Gründen nicht mehr im Edener Betriebe mitarbeitete, zur gemeinsamen Ausführung. Ohne dass die in Punkt 23 der Satzungen vorgeschriebene Genehmigung eines zweiten Baubetriebes in der Ansiedlung durch den Vorstand erfolgt wäre, entstand so dennoch ein örtlicher Wettbewerb außer dem der außenstehenden Baumeister, den der Edener Betrieb vor wie nach zu bestehen hatte. Aus diesem ohne Zutun des Genossenschafts-Vorstandes entstandenen Wettbewerb ergab sich für den bestehenden Betrieb eine veränderte Sachlage; die bisher bestandene Gewinn-Beteiligung der Genossenschaft am Vertrags-Betrieb verlor ihre Berechtigung und wurde aufgehoben. Die Genossenschaft andererseits hatte keine Veranlassung, auf diese für ihren Haushaltsplan erwünschte laufende Einnahme zu verzichten. Eine Begründung für die Einnahme durch Abgaben für Neubauten ist dadurch gegeben, dass die Wege in der Siedlung durch die schweren Baufuhren erheblich beansprucht werden und alljährlich Wiederherstellungskosten erfordern. Die genossenschaftlichen Körperschaften beschlossen daher 1910 unter Zustimmung der Mitgliedschaft, von allen erstellten Bauten eine einmalige genossenschaftliche Abgabe zu erheben. Diese wurde nach dem Durchschnitt der in den Vorjahren bezogenen Gewinn-Beteiligung mit ¾ v.H. der Bausumme, also je 7,50 Mark von 1.000 Mark Baukosten, festgesetzt. Bei der Erhebung dieser Abgabe ist es seither geblieben.

Die Rückkehr zum langfristigen und vererblichen Pacht-Verhältnis zwischen Genossenschaft und Genossen zu Ende 1919 infolge der Veränderung der Erbbaurechts-Bestimmungen vom 15.01.1919 änderte an der nun gewonnenen Grundlage und Gepflogenheit des Hausbauens in Eden nichts.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt den Stand der Bebauung der Ansiedlung am Ende des Jahres 1918:

 

Von den erbauten Wohnhäusern sind:

10 Stück mit Baukosten von unter 1.000 Mark (Holzhäuser)

11 Stück mit Baukosten von 1.000 bis 2.000 Mark (Holzhäuser)

16 Stück mit Baukosten von 2.000 bis 5.000 Mark (Holz- und Steinhäuser)

36 Stück mit Baukosten von 5.000 bis 8.000 Mark (Holz- und Steinhäuser)

26 Stück mit Baukosten von 8.000 bis 12.000 Mark (Holz- und Steinhäuser)

7 Stück mit Baukosten von 15.000 Mark und mehr (Holz- und Steinhäuser)

zusammen 106 Stück und 12 Betriebsgebäude.

Gesamtsumme der Hauswerte in Eden rund 1 Millionen Mark.

 

Durch Ausbruch des Weltkrieges war natürlich auch in Eden die Entwicklung unterbrochen. Es wurden nur noch die im Frühjahr 1914 begonnenen Bauten fertig gestellt. Das dauerte bis Anfang 1915, und dann trat wie überall Stillstand ein. Der Betriebs-Inhaber, Zimmermeister Hummel, hatte schon vor dem Kriege die Absicht, sich altershalber zurückzuziehen und den Betrieb einem geeigneten Nachfolger zu übergeben. Die unfreiwillige Stilllegung bot für diese Veränderung unmittelbaren Anlass; das Vertrags-Verhältnis mit Pachtung der Betriebs-Gebäude ging 1918 an Herrn Architekt Herbert Rosemann, Maurer und Zimmermeister, über. Er wurde Mitglied der Genossenschaft, als er nach Eden übersiedelte. Die Übernahme der Vertrags-Verpflichtungen wurde bis zum Eintritt neuer Baumöglichkeiten hinausgeschoben; dies geschah im Frühjahr 1919. Die Genossenschaft hatte sich nach der Bekanntgabe, dass das Reich beabsichtigte, Übersteuerungszuschüsse zu geben, sofort um Gewährung derselben auch an die Siedlung Eden beworben. Die Stadt Oranienburg unterstützte das Gesuch in der Erkenntnis, dass die Entwicklung der Ansiedlung für die Stadt von Wert sei, und zwar sowohl als Ansiedlungsort selbst, als auch als Erzeugungsgebiet für Gartenfrüchte. Der Stadt Oranienburg wurden Übersteuerungs-Zuschüsse für 40 Klein-Wohnhäuser bewilligt, und sie hat einen Anteil von 12 Siedelungshäusern an Eden abgetreten. Die Genossenschaft hat für die Ausführung zwei Größen festgelegt, deren Grundrisse und Ansichten hier zu sehen sind.

 

 

Typenhäuser

 

 

 

Z.Zt. der Genehmigung der Zuschüsse wurden die Baukosten im Vor-Anschlag auf 50 bis 55 Mark für das Raummeter umbauten Raumes (gegen 14 bis 16 Mark vor dem Kriege) berechnet. Die Beschaffung der Baustoffe stieß auf erhebliche Schwierigkeiten und fortgesetzte Behinderungen durch Lieferungs-Verzögerungen und Zuführungs-Schwierigkeiten. Bevor nun ernstlich angefangen werden konnte zu bauen, stiegen die Handwerker-Löhne erheblich, und die zu Grunde gelegten Baukosten mussten offenbar stark überschritten werden. Der Wohnungsverband Groß-Berlin als Zwischenbehörde für Abrechnung der Reichsbeihilfen erklärte sich im Juli bereit, die inzwischen entstandenen Erhöhungen durch Verteuerung auch zu übernehmen. Die neu berechneten Baukosten stellten sich auf 75.80 Mark für das Raummeter, doch wird bis zur Fertigstellung auch dieser Satz noch überschritten werden.

In dieser Zeit der Wohnungsnot schritten einige Ansiedler auch beherzt zur handwerklichen Selbsthilfe, zum Selbstbau!

Der eine kaufte bei Auflösung des Reservelazaretts in Oranienburg eine Baracke und baute sie mit Hilfe der Edener Handwerker in seiner Heimstätte neu auf. Die Wände sind noch mit Steinen vorgebaut, und das Bauwerk erfüllt bestens auf Jahrzehnte hinaus seinen Zweck.

Zwei aus dem Felde heimkehrende Söhne einer Edener Ansiedlerin bauten aus abgebrochenen Lufthütten eines früheren Sanatoriums bei Berlin mit Handwerkern ein geräumiges und gemütliches Holzhaus auf Kellergeschoss von Steinen, mit Torfmull- und Schlackefüllung zwischen den Doppelwänden. Das war tüchtige Selbsthilfe, wie sie echte Siedler leisten sollen. Für beide Bauten bekommen die Erbauer aus Reichsmitteln Zuschüsse als zu Notbauten.

Ein anderer Genosse baute aus den Abbruchbohlen eines Spreekahnes und selbst geschlagenen Kiefernstangen, Lehmverputz und Holzschalung ein Häuschen mit 2 Wohnräumen, Küche und Vorlaube. Ein wohlgelungener Eigenbau, der eine Reihe von Jahren bescheidenen Ansprüchen genügen kann.

Von den im Spätsommer 1919 begonnenen 12 Siedlungsbauten mit Staatszuschuss erhalten die 6 Häuser der kleineren Bauart:

im Erdgeschoss: 1 Wohnküche, 1 Stube und Treppenhaus,

im Dachgeschoss: 2 Stuben, darüber Trockenboden,

im Keller: Waschküche mit Bad, Vorratskeller und Abort;

die 6 größeren Häuser:

im Erdgeschoss: 1 Wohnküche, 2 Stuben und Treppenhaus,

im Dachgeschoss: 2 Stuben, 1 Kammer, darüber Trockenboden,

im Keller: Waschküche mit Bad, Vorratskeller und Abort.

Den behördlichen Vorschriften entsprechend, sind die Bauten massiv mit wärmehaltenden Luftschichten versehen ausgeführt. Sie erhalten zum Teil Zentralluftheizung, zum anderen Kachelofenheizung, Be- und Entwässerung. elektrisches Licht und Doppelfenster und werden im Frühjahr 1920 beziehbar sein. Trotz der allgemeinen Knappheit sind die besten z.Zt. erhältlichen und bewährten Baustoffe verarbeitet worden.

Sollten im Frühjahr 1920 keine neuen Staatszuschüsse gewährt werden, so ist beabsichtigt, unter Mitarbeit der Siedler die hier in Frage kommenden Selbstbauweisen, soweit sie sich bewährt haben, in Angriff zu nehmen, sodass immerhin eine beträchtliche Verbilligung zu erzielen sein wird.

 

Otto Jackisch 

 

Aus der Festschrift „Eden – 25 Jahre Obstbausiedelung“

 

 

Otto Jackisch zog im Jahr 1900 nach Eden und trat bald darauf in den Vorstand der Genossenschaft ein, dessen Vorsitz er 1903 übernahm. Seine Tätigkeit als Geschäftsführer endete 1922. 

Die Einführung des Erbbaurechts 1906 war eine wesentliche Entscheidung für den langfristigen Bestand der Siedlung. Und eine weitere bedeutende Entwicklung war besonders Jackischs Verdienst: Die Edener Siedlungsbank, Nachfolgeinstitut der "Oranienburger Bau- und Kreditgesellschaft m.b.H." hatte er als alleiniger Geschäftsführer ab 1905 geführt.

 

 

 

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

Eden Gemeinnützige Obstbau-Siedlung eG
Struveweg 501 • 16515 Oranienburg
Tel.: (0 33 01) 52 32-6 • Fax: (0 33 01) 52 32-70

E-Mail: info@eden-eg.de