zurück

Kontakt

Impressum


 

 

 

 

Wohlfahrtseinrichtungen

Von Otto Jackisch, 1918

 

In diesem Abschnitt sollen nur die wirtschaftlichen Grundlagen für die Durchführung umfassender genossenschaftlicher Wohlfahrtsarbeit geschildert werden. Es ist in der Hauptsache an dieser Stelle Bericht zu erstatten über die Stiftungen, die aus dem Kreise der Genossen und Gesinnungsfreunde geflossen sind.

In den ersten Jahren war naturgemäß alles Streben und Sorgen auf die Errichtung und Erhaltung der ersten notwendigsten Grundlagen für das materielle Bestehen der Siedlung gerichtet. Der Mangel an Betriebsvermögen und die daraus folgende Belastung der unbemittelten Siedler durch Zins gaben den Anstoß, dass im Jahre 1898 der zwei Jahre später verstorbene Genosse Schilde mit 1.000 Mark Schenkung den Grund zu einem Geldstock legte, aus dem unbemittelte Ansiedler zinslose Darlehen empfangen sollten. Diese Darlehen sind nach Möglichkeit zurückzuzahlen und dann neuen Anfängern zur Verfügung zu stellen. In späteren Jahren sind noch verschiedene kleine Beträge zu diesem Stock hinzugekommen, sodass diese (sogenannte) Zinsenstiftung gegenwärtig in Höhe von 2.146,41 Mark besteht.

In den Jahren 1903/04 erscheint in den Jahresabrechnungen eine Baltzer-Stiftung. Die Beträge derselben waren die Zinsen für die Hypothek in Höhe von 20.000 Mark, die von dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Robert Leusch, Eupen, zur Erbauung der Wasserleitung in der Siedlung gegeben worden war. Die Zinsen hat er der Genossenschaft für Wohlfahrtszwecke unter obiger Namensgebung überlassen. Als er im Jahre 1903 plötzlich starb, hinterließ er der Genossenschaft als Vermächtnis eben diese 20.000 Mark Hypothek. Das Vermächtnis wurde zwar von den Erben angefochten, jedoch erfolglos, und die Genehmigung der Krone zur Annahme der Stiftung wurde der Genossenschaft erteilt. Dies war 1905, wo erstmalig – dem Stifter zu Ehren – die Robert-Leusch-Stiftung mit 20.000 Mark abzüglich 1.600 Mark Erbschaftssteuer erscheint. Der Steuerabzug ist in den späteren Jahren nach und nach aus den nicht verwendeten Zinsen ersetzt und die Stiftung wiederum auf 20.000 Mark gebracht worden. Die Zinsen fließen alljährlich an die Wohlfahrt-Rechnung und dienen hauptsächlich mit zur Erhaltung der Schule.

Die Kinderheimstiftung erscheint zum ersten Male im Jahre 1906. Am 24. Juli 1906 ist der Kinderheim-Verein „Wohlfahrt“ in Berlin aufgelöst worden, an dem eine Anzahl Edener Genossen beteiligt waren. Über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens wurde wie folgt beschlossen:

 

1. Das restliche Vereinsvermögen von 1.788,94 Mark wird unter ausdrücklicher Verpflichtung auf Punkt 1 (Punkt 1 lautete: Der Zweck des unter dem Namen Kinderheim-Verein „Wohlfahrt“ gebildeten Vereins ist, Kinder ohne Unterschied der Konfession oder Geburt nach vegetarischen Grundsätzen zu verpflegen und zu erziehen) der Satzungen des K.V.W. von der Obstbau-Kolonie Eden übernommen und als unverteilbarer Fonds (Kinderheimfonds) dauernd von derselben verwaltet.

2. Der Fonds ist von der Kolonie Eden mit 4 v.H. zu verzinsen. Die Zinsen sind, unter Berücksichtigung des Punktes 3, solange zum Kapital zu schlagen, bis eventuell mit Hilfe weiterer Stiftungen ein Heim zur vegetarischen Verpflegung und Erziehung von Kindern auf der Kolonie Eden errichtet werden kann.

3. Um aber im Sinne unseres Punktes 1 den Segen des übernommenen Fonds sofort lebendig werden zu lassen, sollen, sowie Bedürfnisse dafür vorliegen, Waisen oder Halbwaisen aus dem Kreise der Ansiedler der Kolonie Eden von den Zinsen des Fonds, um ihre vegetarische Erziehung zu sichern, unterstützt werden.

4. Über die Verwendung und Verfügung der Zinsen nach 2 und 3 hat die Edener Verwaltung in Gemeinschaft mit dem Aufsichtsrat abzustimmen.

5. Die Kolonie Eden verpflichtet sich, für den Kinderheim-Fonds zu werben und in ihren jährlichen Geschäftsberichten über seine Pflege Bericht zu erstatten.

 

Alljährlich kamen nun kleine Beträge zu diesem Kinderheimstock hinzu, und infolge der dauernden Werbung – um Mittel zu gewinnen, das geplante Kinderheim ins Leben rufen zu können – fand sich im Jahre 1909 wiederum eine hochherzige Spenderin, die unter dem Namen Bertha-Hermann-Stiftung 10.000 Mark für Kinderheimzwecke schenkte. Mit den Zinsen dieses kleinen Grundvermögens und dauernd zufließenden kleineren und größeren Spenden hat die Genossenschaft in den folgenden Jahren ständig eine kleine Anzahl Waisen und hilfsbedürftiger Kinder – besonders aus dem Kreise der vegetarischen Gesinnungsgenossen – zum Teil in einem Edener Heim und zum Teil in Edener Familien untergebracht und verpflegt und bis zur Schulentlassung oder Unterbringung in eine Lehre unterhalten.

Zu der beabsichtigten Erbauung eines besonderen Heims im Rahmen einer Edener Heimstätte langten die Mittel vorläufig nicht, da dem Heim immerhin ein fester Rückhalt aus den Zinsen des Grundstocks belassen werden musste. Später für den gleichen Zweck erhaltene Spenden hätten uns dem Ziele erheblich näher gebracht, wenn nicht der Krieg mit seiner verheerenden Geldentwertung gekommen wäre. Dem Kinderheim sollen noch die folgenden Stiftungen dienen:

1915 beginnt die Securius-Stiftung, in die eine Anzahl Anteile an einer süddeutschen Feuerbestattungs-Anstalt nach ihrer Auslosung und Rückzahlung fließen. Sie ist eine Schenkung des verstorbenen Gesinnungsfreundes W. U. Securius – Wiesbaden.

Im Jahre 1917 fielen uns unter dem Namen Marie-Schulze-Kinderheim-Stiftung 4.000 Mark zu, die die verstorbene Gesinnungsfreundin dieses Namens zur Unterstützung unserer Aufgaben vermacht hatte.

Unter den augenblicklichen Verhältnissen ist noch nicht abzusehen, wann wir an die Errichtung eines dauernden Kinderheimes werden gehen können. In der Zwischenzeit verwenden wir die Zinsen und dauernd fließende kleine Zuwendungen weiter dazu, Waisen und Halbwaisen in Eden zu erziehen oder ihnen Erziehungs-Beihilfen zu gewähren.

Die Wohlfahrtstiftung erscheint zuerst im Jahre 1906 mit 100 Mark und ist im Laufe der Jahre durch verschiedene Zuwendungen auf 4.095,99 Mark gestiegen. Die Zinsen kommen unserer Schule zu Gute.

Im Jahre 1908 finden wir die Wetterschaden-Versicherungsrücklage erstmalig verzeichnet. Ein Hagelschaden im Vorjahr war Anlass, für etwaige schlimmere Wiederholungen eine Rücklage zu schaffen. In dieselbe fließt in der Hauptsache der genossenschaftliche Überschuss aus der allgemeinen Wasserversorgung. Die Rücklage wird alljährlich auch um ihr Zinserträgnis bereichert. Um sie nicht durch einen Schadenfall zu sprengen, ist bei der Gründung bestimmt, dass für einen Wetterschadenfall höchstens die Hälfte des gesamten Stocks in Anspruch genommen werden darf. Erfreulicherweise ist seit Bestehen der Rücklage kein so starker Wetterschaden zu verzeichnen gewesen, dass der Stock hätte in Anspruch genommen werden müssen.

Im Jahre 1909 wurde durch kleine Schenkungen ein Freilandstock begründet zu dem Zwecke, unbelastetes Siedlungsland zur Erweiterung der Edener Siedlung zu erwerben. Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Genossenschaft erfolgte die Anregung, einen satzungsmäßigen Freilandstock zu schaffen. Gleichzeitig mit anderen Satzungsänderungen wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 4. Januar 1920 die Freilandrücklage satzungsmäßig errichtet, mit dem Zwecke: „bei eintretendem Bedarf und besonders für den Edener Nachwuchs weiteres Siedlungsland als Freiland – d. h. von jeglicher Zinsenlast und Dienstbarkeit freies Land – zu erwerben und auf Grund der Edener Satzung in Pacht zu vergeben. Die Pachterträgnisse dieses Freilandes müssen mindestens zu drei Vierteln (75 v.H.) wiederum der Freiland-Rücklage zufließen, ein Viertel darf zur Deckung der Verwaltungskosten Verwendung finden.“

In die Freiland-Rücklage fließen auch etwaige, ausdrücklich dafür bestimmte Schenkungen, sowie Zuwendungen aus dem Jahres-Reingewinn der Genossenschaft, gemäß Punkt 27,4 der Satzung. Die Hauptversammlung bestimmte außerdem, dass der Stock mit 5.000 Mark aus dem Sicherheit- und Hilfsstock der Genossenschaft ausgestattet werden solle.

Im Jahre 1911 entstand durch eine genossenschaftliche Sammlung die Gemeindehaus-Stiftung. Zweck derselben ist, ein Vermögen aufzusammeln, um der Genossenschaft zu helfen, in absehbarer Zeit ein größeres, dem Bedürfnis der gestiegenen Einwohnerzahl entsprechendes Gemeindehaus mit größerem Versammlungsraum zu errichten.

Im Jahre 1912 finden wir die Wilhelm-Ehrmann-Stiftung erstmalig genannt. Das ist der Nachlass des verstorbenen Genossen desselben Namens aus seiner Edener Heimstätte. Die Zinsen dieser Summe werden jedoch bis zum Tode des zuletzt sterbenden Kindes des Stifters an dieses ausgezahlt.

Im Jahre 1914 erscheint als Folge der Zeitereignisse die Krieger-Hilfs-Stiftung und dauert bis zum Jahre 1918. Die verschiedenen Zuwendungen wurden den Kriegsteilnehmern auf ihre Rechnung in der Versorgungsrücklage gutgeschrieben, da eine Beanspruchung anderer Art glücklicher Weise nicht vorlag. Die Genossenschaft hat ihren zum Heeresdienst herangezogenen Genossen während der ganzen Dauer des Krieges je 5 Mark monatlich Unterstützung zukommen lassen. Diese Beihilfe bedeutete für die Familien im Durchschnitt den Erlass der jährlichen Pacht und z.T. der Abgabe für den Wasserverbrauch der Heimstätte.

Die Versorgungs-Rücklage wurde ebenfalls im Jahre 1914 gegründet. In dieselbe fließen alljährlich 5 v.H. des Lohnes aller im genossenschaftlichen Betriebe (Außenarbeit) tätigen Genossen. Diese 5 v.H. werden nicht vom Lohn gekürzt, sondern von der Genossenschaft auf Wohlfahrt-Rechnung getragen. Die Rücklage dient dazu, den in der Siedlung tätig gewesenen Genossen im vorgeschrittenen Alter oder bei eintretender Arbeitunfähigkeit die Heimstätte bis zum Tode lastenfrei zu machen und je nach der Höhe der vorhandenen Rücklage eine Beihilfe zu der gesetzlichen Versorgung zu geben.

So hat sich aus dem stets lebendigen Helfersinn unserer Genossen und auswärtigen Freunde eine Reihe von Hilfs-Einrichtungen für Fälle wirtschaftlicher Bedrängnis herausgebildet. Jede ist bedeutsam und geeignet, Segen zu stiften. Die Pflege solcher Wohlfahrts-Einrichtungen wird dauernd eine Aufgabe der genossenschaftlichen Leistung sein, und hoffentlich werden sich auch in der Zukunft weitere Helfer bei diesem edlen Werke hinzufinden.

Es ist besonders das Gebiet der Jugenderziehung, das mit reichlicheren Mitteln auszustatten wäre. Der Kinderheimstock ist eine Grundlage dazu. Recht gerne möchten wir als Fortsetzung eine Siedlerschule abgliedern, um unsrer und der uns anvertrauten Jugend eine gute allgemeine und berufliche Bildung bieten zu können. Dies und die ausreichende Bereitstellung von „Freiland“ für die hier genügend vorgebildeten Siedler könnte dann einen dauernden und erfolgsicheren Fortgang unseres Siedlungswerkes verbürgen. Eden ist wie kaum eine zweite Stätte in Deutschland geeignet, eine ländliche Volkshochschule zu haben, - dem Ziele zustrebend: auf freiem Grund – ein freies Volk!

 
Otto Jackisch 

 

Aus der Festschrift „Eden – 25 Jahre Obstbausiedelung“

 

 

Otto Jackisch zog im Jahr 1900 nach Eden und trat bald darauf in den Vorstand der Genossenschaft ein, dessen Vorsitz er 1903 übernahm. Seine Tätigkeit als Geschäftsführer endete 1922. 

Die Einführung des Erbbaurechts 1906 war eine wesentliche Entscheidung für den langfristigen Bestand der Siedlung. Und eine weitere bedeutende Entwicklung war besonders Jackischs Verdienst: Die Edener Siedlungsbank, Nachfolgeinstitut der "Oranienburger Bau- und Kreditgesellschaft m.b.H." hatte er als alleiniger Geschäftsführer ab 1905 geführt.

 

 

 

zum Seitenanfang

 

 

 

 

Eden Gemeinnützige Obstbau-Siedlung eG
Struveweg 501 • 16515 Oranienburg
Tel.: (0 33 01) 52 32-6 • Fax: (0 33 01) 52 32-70

E-Mail: info@eden-eg.de